EU-Energielabel und Ökodesgin für Raum- und Kombiheizgeräte

EU-Energielabel und Ökodesgin für Raum- und Kombiheizgeräte

Mit dem bevorstehenden Herbstbeginn rückt auch die Heizsaison immer näher. Diese fällt in Österreich sehr unterschiedlich aus. Im langjährigen Mittel fallen beispielsweise in Wien (Messpunkt Innere Stadt) 177,2 und in Zwettl (Messpunkt Stift) 244,4 Heiztage an.



Als Heiztag wird ein Tag bezeichnet, an dem die Raumheizung verwendet werden muss um die Innentemperatur auf einem gewünschten Niveau zu halten. 

Dafür wird Wärme benötigt, die von unterschiedlichen Heizsystemen geliefert werden kann. Die Heizkosten, die von vielen Faktoren abhängig sind, schwanken je nach Wohnform und Bundesland ebenfalls sehr stark. Für eine Wohnfläche von 120m², die mithilfe einer Wärmepumpe beheizt wird, ist mit Kosten von rund 700 € zu rechnen. Durch den Einsatz von effizienten Heizgeräten können hier Energie und Kosten gespart werden. Die Berechnungen der EU gehen bis 2020 europaweit von jährlichen Energieeinsparungen von 1.900 PJ aus, was 45 Mio. Tonnen Rohöl-Äquivalenten entspricht. 

Am 26.9.2015 treten die entsprechenden Ökodesign- und Energielabel Verordnungen der EU für Raum- und Kombiheizgeräte in Kraft. Durch die Einführung des Energielabels soll die Vergleichbarkeit beim Kauf neuer Anlagen erleichtert werden und gleichzeitig wird ein Anreiz für die Hersteller geschaffen, vermehrt auf energieeffiziente Lösungen zu setzten. Welche Änderungen sich dadurch ergeben, soll nachfolgend dargestellt werden. 

In der Verordnung 813/2013 werden die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit einer Wärmeleistung von ≤ 400 kW festgelegt. Unter "Raumheizgeräten" versteht man Heizanlagen, die mittels eines wasserbetriebenen Zentralheizsystems zur Regulierung der Raumtemperatur eingesetzt werden. Ein Kombiheizgerät kann darüber hinaus noch zusätzlich Wärme für Warmwasserbereitung liefern. Diese Verordnung gilt unter anderem nicht für Heizgeräte für feste Brennstoffe und aus Biomasse hergestellte gasförmige oder flüssige Brennstoffe. Für Heizsysteme mit festen Brennstoffen trat eine entsprechende Verordnung am 28.4.2015 in Kraft. 


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